OLIWA - Beantragung eines Wahl-/Abstimmungsscheines - Hinweise

Beantragung eines Wahl-/Abstimmungsscheines

Gemeinde Ascheberg  |    Beenden

Hinweise

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Europawahl 2024 am 09.06.2024


Wir freuen und über Ihr Interesse an unserem Onlinenangebot.

Bitte lesen Sie die folgenden Hinweise sorgfältig. Das Gleiche gilt für die Hinweise zum Datenschutz, welchen Sie vor Versenden Ihres Antrages zustimmen müssen.

Wahlscheine und Briefwahlunterlagen können Sie nur für sich selbst, nicht für eine andere Person beantragen. Möchten Sie einen Antrag für eine andere Person stellen, müssen Sie durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht gegenüber dem Wahlamt nachweisen, dass Sie dazu berechtigt sind.

Beachten Sie bitte, dass eine Beantragung nur bei der zuständigen Kommunalverwaltung erfolgen kann.
Um eine eindeutige Identifizierung Ihrer Person zu ermöglichen, werden Sie gebeten, alle Felder auszufüllen bzw. Ihren Personalausweis zu verwenden.
Vor dem Absenden Ihres Antrages kontrollieren Sie bitte Ihre Daten und drucken sich
gegebenenfalls den Antrag für Ihre Unterlagen aus.

Sollten Sie den Antrag versehentlich mehrfach absenden, kann es sein, dass durch das Wahlamt nur der erste Antrag berücksichtigt wird. Sollten Sie z.B. bei der erstmaligen Antragstellung die Anschrift vergessen haben, wohin die Wahlunterlagen gesendet werden sollen und haben Sie dieses Versehen im zweiten Antrag korrigiert/nachgeholt, wenden Sie sich bitte direkt an das Wahlamt (siehe Kontakt).

Verlorene Wahlscheine und Stimmzettel können nicht ersetzt werden.

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