OLIWA - Beantragung eines Wahl-/Abstimmungsscheines - Hinweise

Beantragung eines Wahl-/Abstimmungsscheines

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Hinweise

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Europawahl 2024 am 09.06.2024


Tipp: Nutzen Sie den QR Code auf Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte.
Sofern Sie Ihre Wahlbenachrichtigungskarte nicht zur Hand haben, lassen Sie bitte die Felder "Wahlbezirk" und "Nr. im Wählerverzeichnis"frei.

Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserem Onlineangebot. Der Antrag wird schnellstmöglich durch die zuständige Wahlbehörde geprüft und verarbeitet. Beachten Sie bitte, dass fehlerfreie Anträge erst am Dienstag nach Pfingsten von unserem Druckdienstleister bearbeitet werden. Aufgrund der hohen Antragszahlen kann es ggfs. zu Verzögerungen kommen.

Bitte lesen Sie die folgenden Hinweise sorgfältig. Das Gleiche gilt für die Hinweise zum Datenschutz, welchen Sie vor Versenden Ihres Antrages zustimmen müssen.

Wahlscheine und Briefwahlunterlagen können Sie nur für sich selbst, nicht für eine andere Person beantragen. Wer den Antrag für eine andere Person stellen will, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht gegenüber dem Wahlamt nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.
Um eine eindeutige Identifizierung Ihrer Person zu ermöglichen, werden Sie gebeten, alle Felder auszufüllen. Vor dem Absenden Ihres Antrages kontrollieren Sie bitte Ihre Daten.

In Sonderfällen, z.B. bei Nutzung des Kurierweges über das Auswärtige Amt, nutzen Sie bitte nicht den Onlineservice. Wenden Sie sich ggfs. per E-Mail an das Wahlamt.

Sollten Sie den Antrag versehentlich mehrfach absenden, kann es sein, dass durch das Wahlamt nur der erste Antrag berücksichtigt wird, auch wenn Sie dort vielleicht die Anschrift vergessen hatten, wohin der Wahlschein gesendet werden soll und Sie dieses im zweiten Antrag nachholen. In einem solchen Fall wenden Sie sich bitte direkt an das Wahlamt (siehe Kontakt).

Verlorene Wahlscheine und Stimmzettel können nicht ersetzt werden.

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